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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Ansprechperson Telefon 08141 60 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftliche Sachverständige für Fürstenfeldbruck, Dachau und Landsberg Frau Sollinger 535
Vermessungsbeamter Herr Schertich 525
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar