Sonstige Verkehrsteuern
Zuständig für Angelegenheiten der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern
Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Finanzamt München
Zuständig für Angelegenheiten der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern
Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Finanzamt München